St. Georg Klosterkirche Lippoldsberg

 

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Klosterkirche Lippoldsberg

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Beerdigung - Friedhof

Am ersten Tag der Woche,
in der Frühe,
kamen sie zum Grab,
um Jesu Leichnam zu versorgen.
"Was sucht ihr
den Lebendigen bei den Toten?"
(Lukas 24, 1.5)

Ich gehe immer wieder zum Friedhof,
Ich besuche regelmäßig das Grab.
Dort treffe ich Menschen,
die wie ich
einen lieben Menschen verloren haben.
Ich merke: es sind sehr viele.
Ich bete für mich, für den Toten.
Ich würde nicht
für den Verstorbenen beten,
wenn ich nicht
auch für die Lebenden beten würde.
(Kurt Rommel)

   

Gang zum Kreuz - Friedhof Lippoldsberg
Gang zum Kreuz - Friedhof Lippoldsberg

Wer ist für den Friedhof zuständig?

Der Friedhof Lippoldsberg steht im Grundeigentum der politischen Gemeinde, wird aber nach dem kurhessischen Friedhofrecht kirchlich verwaltet. Die Entscheidungen trifft ein Friedhofsausschuss, der paritätisch besetzt ist mit jeweils drei Mitgliedern aus dem Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde und drei Mitgliedern aus dem politischen Gemeindevorstand. Den Vorsitz führt der evangelische Pfarrer, Stellvertreter ist der Bürgermeister. Die aufsichtsführende Behörde ist das Landeskirchenamt in Kassel.

Zuweisung einer Grabstelle:
Gemeindeverwaltung, Herr Jährmann, Tel 05572 - 9378-11
Totengräber: Herr Böhnke, erreichbar über den Bauhof; Tel 05572 - 9378-20
Friedhofsrechnerin: Frau Henne, Weidenstr. 2, Tel 05572 - 7899

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