Beerdigung - Friedhof

Friedhofspflege - Wasserversorgung
Wir sagen zur Begräbnisstätte: Friedhof.
Andere sagen Kirchhof oder Gottesacker.
Wir bringen diesen Ort
mit Frieden in Verbindung.
Es ist gut, wenn wir - nicht nur hier -
das Wort vom Frieden hören,
das uns Gott durch die Kirche sagen lässt.
(Kurt Rommel)
Friedhofsordnung
- Der Besuch des Friedhofs ist auf die Tageszeit beschränkt
- Bitte betragen Sie sich, wie es der Würde des Ortes entspricht.
Den Anordnungen des Friedhofpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. - Das auf den Wegen zwischen den Grabhügeln wachsende Gras bitte entfernen, die Begräbnisstätte in einem würdigen Zustand halten.
- Die Aufstellung des Grabsteines muss mit dem Friedhofsamt bespochen werden, damit die Würde des Ortes gewahrt bleibt.
- Es entspricht nicht der Würde der Ruhestätte unserer Verstorbenen, wenn Sie:
- durch Tiere die Stätte entweihen;
- die Ruhe des Ortes durch unnützes Befahren der Wege stören;
- durch Neugierde unbeteiligter Personen die Bestattungsfeierlichkeiten stören;
- durch Rauchen, Lärmen oder sonstiges ungebührliches Verhalten Anstoß erregen;
- Ruhestätten von Verstorbenen schänden, indem Sie Denkmaler beschädigen oder beschreiben, Grabhügel und Anlagen betreten und Blumen sowie Kränze stehlen;
- den Friedhof durch Unrat, wie verwelkte Blumen und Kränze usw. verschmutzen.
Verstöße gegen die Anstandspflichten dieser heiligen Stätte gegenüber müssen gebührend geahndet werden. Für den Schadenersatz müssen Friedhofsschänder im Interesse der Allgemeinheit haften.