Beerdigung - Friedhof
![Friedhofshalle Lippoldsberg](_img/friedhof2.jpg)
Friedhofshalle Lippoldsberg
Den Grabstein muss ich setzen lassen.
Die Gräber nebenan sind schon angelegt.
Ich weiß nicht,
welchen Stein ich nehmen soll.
Es muss ein Stein sein,
dessen Anblick mich tröstet,
wenn ich das Grab besuche.
Gräber sind Zeichen des Todes.
Gräber können aber
Zeugen für das Leben werden,
wenn wir Glauben und Mut haben.
(Kurt Rommel)
Grabstätte - Erwerb und Pflege
Für Verstorbene, die bei ihrem Tode Einwohner des Ortes Lippoldsberg waren, und auch solche, die aus Gründen der Pflege oder wegen ihrer Ausbildung nur kurzzeitig anderswo ansässig waren, kann von der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte für die Dauer von 30 Jahren erworben werden.
Es werden nur mehr Einzelgrabstätten, jeweils in Reihenbelegung, vergeben; ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Die noch bestehenden Doppelgrabstätten bleiben bis zum Ablauf des Nutzungsrechtes erhalten; eine Verlängerung des Nutzungsrechtes bis zum Ablauf der Ruhefrist auch der letztbelegten Grabstelle wird gewährt.
Mit dem Nutzungsrecht für eine Grabstätte ist die Pflicht zur gärtnerischen Anlage (spätestens nach sechs Monaten) und auch zur Grabpflege verbunden.
Die Friedhofsverwaltung hilft Ihnen dabei, indem sie die Möglichkeit zur Entsorgung pflanzlicher Friedhofsabfälle bietet (bitte keinen sonstigen Müll ablagern!) und Wasserstellen betreibt (außerhalb der Frostperiode) sowie durch das Bereitstellen von Streukies für die Wege zwischen den Gräbern.